Was ist Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung mit Herz und Verstand bietet eine ganzheitliche Beratung, Unterstützung und Information in allen Fragen rund um das Thema Pflege an. Dafür komme ich zu einem Erstgespräch zu Ihnen nach Hause um Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu klären. Meine Aufgabe sehe ich darin, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Gemeinsam mit pflege - und betreuungsbedürftigen Menschen und Angehörigen eine Lösung zu suchen und diese auf Wunsch zu organisieren.  Mein Beratungsangebot steht für alle Menschen jeder Altersgruppe offen, die neben Beruf, Kindern, Haushalt und Alltag, Unterstützung bei der Organisation der Pflege und Betreuung Ihrer Angehörigen benötigen. Dies ist sicher nicht immer einfach, aber mit meiner fachlichen Kompetenz und der Zusammenarbeit innerhalb Ihrer Familie, den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und örtlichen Einrichtungen, können wir ein gut funktionierendes Netzwerk aufbauen. Dieses Netzwerk teilt die Belastungen, die zu pflegende Angehörige oft mit sich bringen, auf.


Definition der freiberuflichen Pflegeberatung laut dem GUKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz)

Freiberufliche Pflegeberatung durch Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal darf alle Tätigkeiten des § 14 Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes durchführen. Dies umfasst die pflegerischen Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfassen die eigenverantwortliche Erhebung des Pflegebedarfes sowie Beurteilung der Pflegeabhängigkeit, die Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Massnahmen (Pflegeprozess) in allen Versorgungsformen und Versorgungsstufen, die Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung im Rahmen der Pflege sowie der Pflegeforschung.

(Quelle:  https:// www.jusline.at/gesetz/gukg/paragraf 14 , in Kraft seit 02.08.2016 bis 31.12.9999)


Gesundheitsberuferegister

Ein plötzlicher Pflegefall, eine Erkrankung oder Unfall im Familienkreis oder der näheren Umgebung kann eine Vielzahl an Fragen aufwerfen. Welche Pflege - und Betreuungsleistungen gibt es? Wie finanziere ich das alles? Wo bekomme ich Unterstützung?

Das Gesundheitsberuferegister ist ein elektronisches Verzeichnis, in das sich Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobene medizinisch - technische Dienst bis zum 30. Juni 2019 eintragen MÜSSEN. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Das Verzeichnis enthält berufspezifische Daten dieser Berufsangehörigen. Ein Teil dieser Daten ist auch für Sie öffentlich einsehbar!!! Die eingetragenen Personen erhalten einen Berufsausweis.

(Quelle: https://www.gesundheit.gv.at/professional/gbr/oeffentliches-register)

 
 
 
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